Geringfügigkeitsgrenze |
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17. April 2017 |
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Gast |
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Guten Tag,
ich möchte neben meinem Vollzeitjob, noch etwas dazu verdienen.
Für das Jahr 2017 sind es knapp €425,- welche man zusätzlich dazuverdienen kann.
Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
Darf ich jetzt jeden Monat €425,- dazuverdienen ohne Sozialversicherungsabgaben zahlen zu dürfen?
Wird das Einkommen aus dem Vollzeitjob und der Geringfügigen Tätigkeit zusammen gezählt und ich muss aufpassen das ich nicht über €31.000,- komme, da ich sonst in eine andere Steuerklasse rutsche?
Bleiben von den €425,- überhaupt am Ende des Jahres noch etwas übrig oder kann es passieren, das alles für die Steuer drauf geht, weil man ja auch ein fixes Dienstverhältnis hat?
Vielen Dank, Christoph
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Stb Michael BRAUN schrieb am 20. April 2017 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Christoph
Sie sind vollversichert bei Ihrer Anstellung.
Sollten Sie nun neben Ihrer Anstellung einen geringfügigen Job (nicht versichert, nur unfallversichert) nachgehen, erhalten Sie von der WGKK im Folgejahr eine Vorschreibung über die Beiträge der Krankenversicherung und Pensionsversicherung (steuerlich absetzbar) Ihres geringfügigen Jobs nachträglich vorgeschrieben (müssen Sie zahlen).
Ihr gesamtes Welteinkommen wird dann versteuert und es kann zu einer Steuernachzahlung kommen (kommt auf Ihre Steuererklärung an)
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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