Basispauschalierung nach § 17 Abs. 1 für Architekten
12. Mai 2017
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage diesbezüglich die Basispauschalierung nach § 17 Abs. 1 für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Diese soll 6% bzw. 12% sein.
Können sie mir bitte Auskunft geben ob ich als Freie Dienstnehmer Architekt (branchenkennzahl 711) 6% oder 12% nehmen sollte?
Vielen Dank für Ihre Auskunft!
Stb Michael BRAUN schrieb am 15. Mai 2017 folgendes:
Sehr geehrte Damen und Herren
siehe auch Tabelle bei:
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/pauschalierung/p-einkommensteuer.html
Kaufmännische oder technische Beratung
Vermögensverwalterinnen/Vermögensverwalter
Aufsichtsrätinnen/Aufsichtsräte
Gesellschafterin/Gesellschafter-Dienstnehmerin/Dienstnehmer (Beteiligung >25 Prozent)
Vortragende
Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler und Schriftstellerinnen/Schriftsteller (für Schriftstellerinnen/Schriftsteller ist auch die Branchenpauschalierung möglich)
Unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten
6 %
ansonsten 12 %
daher mE 12%
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.