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Arbeitnehmerveranlagung Nachweise


21. Mai 2017 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Guten Tag,

ich bin im Momen sehr verunsichert. Ich habe meine Arbeitnehmerveranlagung eingereicht und nun die Info erhalten Unterlagen zu den Werbungskosten nachzureichen.
Hintergrund: Ich bin voll berufstätig und studiere.
Ich habe meine Uni-Ausgaben geltent gemacht. Leider finde ich nun nicht mehr alle Nachweise.
Was passiert wenn ich nichts oder nur unvollständig Nachweise vorlegen kann? Gibt es Konsequenzen?

Vielen Dank!

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   22. Mai 2017 folgendes:
Sehr geehrte Frau Sandra

Sollten Sie die Werbungskosten nicht nachweisen können, kann das Finanzamt die beantragten Werbungskosten mangels Vorhandensein streichen (nicht berücksichtigen)!

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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