Amazon |
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29. Oktober 2017 |
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Gast |
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1 Kommentar |
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Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
Meine Fragen beziehen sich auf in internationalen Onlineversandhandel. Darf man als Einzelunternehmer mit Kleinunternehmerregelung seine Waren in einem Amazon-Depot in Deutschland lagern, wenn diese von dort aus versendet werden? Muss man dazu irgendwas beachten? Zweite Frage: Muss beim Online-Versandhandel beim Preis nicht zwingend dabei stehen, dass die Preise inklusive MwSt. zu verstehen sind? Für Kleinunternehmer ist das nicht gerade von Vorteil, wenn das so ist. Stimmt das überhaupt?
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Stb Michael BRAUN schrieb am 30. Oktober 2017 folgendes: |
Sehr geehrte Frau Manuela
Sie sind lt. Ihren Angaben in ÖSTERREICH von der Umsatzsteuer wegen der Kleinunternehmerregelung befreit.
Diese gilt allerdings NICHT, wenn Sie von einem Amazon Depot in Deutschland (oder ein anderes Land) Ihre Waren verkaufen (dann gilt das Umsatzsteuergesetz des versendeten Landes- in Ihrem Fall Deutschland)
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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