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Lohnsteuerausgleich


15. Juni 2017 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Guten Tag,
habe eine Frage bezüglich des Lohnsteuerausgleiches.

Habe im Jahr 2016 In Italien, meinem Heimatland gearbeitet und bin Im Mai 2016 nach Wien gezogen. Habe seit Juni hier meinen Hauptwohnsitz.
Muss ich nun beim Steuerausgleich auch angeben, dass ich bis Mai in Italien gearbeitet habe bzw die Einkünfte aus Italien auch angeben? Beim Finanzamt wird man nicht schlau, in einer Email wird geschrieben, dass ich nichts aus Italien angeben muss, beim telefon sagte man mir das Gegenteil..
Kann mir jemand hier helfen?

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   16. Juni 2017 folgendes:
Sehr geehrter Herr Dave

Sie müssen in Österreich Ihr Welteinkommen versteuern, wenn Sie in Österreich einen Wohnsitz haben.

Wenn Sie in Österreich erst ab Mai Ihren Wohnsitz begründet haben, müssen Sie erst alles ab diesen Zeitpunkt in ö versteuern

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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