Wie läuft das mit dem Versteuern beim Fx Handel ? Erst wenn ich den Gewinn ausbezahlen lasse muss ich diesen mit 25% oder 27,5% besteuern ?
Bin selbst Arbeitnehmer und vermute mal das ich da beim Steuerausgleich das angeben muss oder ?
Mfg Bernd
Stb Michael BRAUN schrieb am 11. Juli 2017 folgendes:
Sehr geehrter Herr Bernd
Sie müssen, da Sie bei der normalen Arbeitnehmerveranlagung keine Möglichkeit haben, die Einkünfte aus Kapitalvermögen anzuführen, einen Erklärungswechsel (Formular Verf24 oder FINON Eingaben Anträge Erklärungswechsel) durchführen.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.