Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte nur fragen, ob man einen Unternehmensanteil in Höhe von 26% auch verschenken kann?
Danke und lg
Mag. Peter Knöll schrieb am 08. Juli 2017 folgendes:
Natürlich können Sie einen Anteil an einem Unternehmen verschenken. Bei der Schenkung handelt es sich um ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, d.h. auch der Beschenkte muss der Übertragung zustimmen.
Welche steuerlichen Rechtsfolgen eine Quotenschenkung bzw. die Schenkung eines Unternehmensanteils auslöst informiere ich Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.