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Immomilienertragssteuer


03. Juli 2017 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Ich bin Österreicherin und lebe schon 25 Jahre in Deutschland. Nun verkaufte ich das Viertel des Hauses(Wir sind 4 Erben) meiner Eltern. Nun muss ich 19 % Immobilienertragssteuer in Österreich zahlen, was eine Menge ist(von 30.000). Muss ich nun in Deutschland noch einmal zahlen - es z. B. beim Lohnsteuerjahresausgleich angeben?
Danke!

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   11. Juli 2017 folgendes:
Sehr geehrte Frau Brunner Sehr geehrter Herr Brunner

Sie sind in Österreich beschränkt steuerpflichtig, und müssen daher den Verkauf der österreichischen Liegenschaft in Österreich versteuern

Nach Artikel 13 Abs 2 iVm Artikel 23 Abs 1 lit a Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich dürfen Einkünfte aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen nur im Belegenheitsstaat (hier: Österreich) besteuert werden. Deutschland darf jedoch die Einkünfte bei der Steuerprogression berücksichtigen.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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