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Einkommensstuer


23. Juli 2017 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Guten Tag,

zu meiner Frage:

Ich habe einen Teilzeitjob (20h, € 1.060,00 brutto), geringfügige Beschäftigung (€ 420,00) und bin nebenbei als Grafiker selbständig (< 30.000 Umsatz und < 5.000 Gewinn)

Wie wird da die Einkommenssteuer berechnet?

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   24. Juli 2017 folgendes:
Sehr geehrter Herr Dominik

Gesamteinkommen (steuerpflichtige Bezüge vom Teilzeitjob PLUS steuerpflichtige Bezüge von geringfügigen Beschäftigung UND Gewinn als Grafiker; abzüglich Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Einkommensteuer.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.





Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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