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Weiterbildungskosten


25. Juli 2017 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Guten Abend,
ich habe eine Frage an Forum:
bei mir wurden die Weiterbildungskosten von Finanzamt nicht anerkannt, da das Seminar zwar in 2016 besucht aber bereits in 2015 bezahlt wurde. Damals konnte ich krankheitsbedingt nicht am Seminar teilnehmen.
Ist das rechtens? Wenn ja, gibt es eine Möglichkeit die Einkommenssteuererklärung für 2015 aufrollen und diese Seminarkosten "nachreichen"? Würde mich sehr über eine Antwort freuen.

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   04. August 2017 folgendes:
Sehr geehrte Frau Julia !

Wichtig ist, WANN die Kosten bezahlt wurden.

Es besteht eventuell (kommt auf die Sachlage 2015 an) die Möglichkeit, die Seminarkosten im Jahre 2015 zu berücksichtigen.

Sollten Sie Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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