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Auslandsaufenthalt - Arbeitnehmerveranlagung


18. August 2017 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Ich war im Jahr 2014/2015 für 10 Monate im Zuge meines Doktorads in Singapur. Ich war hier in Österreich auf der Universität angestellt, habe hier mein Gehalt bekommen, und für den Aufenthalt in Singapur eine 1 Jährige Dienstort Freistellung bekommen. Nun wurde mir von der Universität kein Tages/Nachtgelt gezahlt und ich hatte daher doppelte Miete etc.
Was kann ich hier nun geltend bei meiner Arbeitnehmerveranlagung geltend machen bzw. wie hole ich mir am Besten das meiste Geld zurück? Hab für Stunden bereits versucht durch Internet Recherchen etwas herauszufinden, bin aber leider nicht fündig geworden.
Vielen Dank schonmal.

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   09. September 2017 folgendes:
Sie können eventuell in Ihrem Fall die doppelte Haushaltsführung / Familienheimfahrten bzw. die Fortbildungskosten geltend machen

Sollten Sie Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung (wen Sie einen FINON Zugang haben, einfach Termin vereinbaren, und wir schauen uns Ihre Sache gemeinsam an und suchen nach dem bestmöglichsten Ergebnis)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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