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2 Einzelunternehmen gründen


16. August 2017 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
Sehr geehrter Herr Steuerberater,

ich bin österreichischer Staatsbürger, habe über 26 Jahre in Wien gelebt und gearbeitet, seit 2 Jahren bin ich nach Polen gezogen und seit 1,5 Jahren betreibe ich eine Kältetechnikfirma sprich ich bin Einzelunternehmer mit 1 Angestellten. Ich habe die Möglichkeit eine mittlere Investition in Österreich zu tätigen im Baugewerbe sprich Renovierung von Wohnungen, ich habe auch schon einen Baumeister den ich als gewerblichen Geschäftsführer einstellen könnte, meine Frage wäre aber nur, darf ich ein zweites Einzelunternehmen in österreich gründen obwohl ich schon ein Einzelunternehmen in Polen betreibe?
Falls ja, bekomme ich eine neue UID Nr., die ich auch dann in der EU anmelden kann sprich innergemeinschaftliche Verkäufe tätigen kann, sprich Einkäufe?
Da Polen und Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen haben werde ich die Einkommenssteuer in Polen abführen müssen, damit hätte ich kein Problem, jedoch wie stelle ich es dann fest, denn tätig werde ich hier und dort theoretisch zugleich, das einkommen sprich umsatz in polen wird aber größer sein.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Krol Michael

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   23. August 2017 folgendes:
Sehr geehrter Herr Krol

Sie dürfen so viele Einzelunternehmen gründen, wie Sie wollen (wenn Sie die gewerberechtlichen - falls vorhanden- Voraussetzungen erfüllen)

Das österreichische Unternehmen wäre in Österreich steuerpflichtig (wenn Sitz in Österreich)
Dadurch bekommen Sie auch eine österreichische UID Nummer

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   09. September 2017 folgendes:
Sehr geehrter Herr Krol

Sie dürfen so viele Einzelunternehmen gründen, wie Sie wollen (wenn Sie die gewerberechtlichen - falls vorhanden- Voraussetzungen erfüllen)

Das österreichische Unternehmen wäre in Österreich steuerpflichtig (wenn Sitz in Österreich)
Dadurch bekommen Sie auch eine österreichische UID Nummer

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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