Steuernestattung wegen Umzug in ein anderes Land |
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21. August 2017 |
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Gast |
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1 Kommentar |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Koennten Sie bitte folgende Farge fuer mich klaeren.
Ich habe seit 2011 in Oesterreich gelebt und als Bankangestellter gearbeitet. Mein Arbeitsverhaeltnis habe Ich im Maerz 2017 bendet und in ein anderes EU Land uebersiedelt. In Oesterreich habe Ich mich abgemeldet.
Ich habe gehoert, dass falls mann das Land innerhalb von 180 Tagen in aktuellen Kalenderjahr verlaesst, wird er nich als Steuerpflichtiger in diesem Land erkannt.Daher kann er die einbezahlte Steuern (bzw Sozialabgaben) zurueck fordern.
Ich interessiere mich ob das wirklich so ist. Und falls ja, was wird dafuer benoetigt?
Danke viel mals fuer die Rueckmeldung.
LG,
Leonid Karpukhin
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Stb Michael BRAUN schrieb am 23. August 2017 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Karpukhin
Sie müssen, wenn Sie die zu viel bezahlte Lohnsteuer refundiert haben wollen, bis spätestens 31.12.2022 (frühestens Februar 2018) die Arbeitnehmerveranlagung einreichen.
Sollten Sie Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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