Antrag auf Erstattung der deutschen Abzugsteuern auf Kapitalerträge nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland |
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09. September 2017 |
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Gast |
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin in Österreich steuerpflichtig und besitze deutsche Aktien.
Im Jahr 2016 bekam ich (angenommen) 100 € Dividenden von der RWE - Aktie.
In Deutschland wurden 26,375% einbehalten.
Meine Bank führt keine automatischen Verlustausgleiche durch.
Meine Frage: Wenn für mich das Jahr 2016 insgesamt ein Verlustjahr war, von sagen wir MINUS 2000 €
(Kauf und Verkauf von Aktien + Dividenden usw.) kann ich mir dann die gesamten 26,38 € zurückholen oder
nur die 11,38 €
Spielt es eine Rolle ob es ein Verlustjahr war oder nicht, AUFGRUND DES VERLUSTAUSGLEICHES.
Die 11,375 % kann man sich immer zurückholen, aber kann man sich auch die gesamten 26,375% aus Deutschland zurückholen, weil man keinen Gewinn im Jahr 2016 realisieren konnte, sondern nur einen Verlust.
Ich hoffe ich konnte die Frage verständlich formulieren.
Ich bedanke mich ganz herzlichst im Voraus.
Peter
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Herr Mayer schrieb am 18. Februar 2018 folgendes: |
Hallo Peter!
Ich bin mit einem ähnlichen Problem konfrontiert.
Wenn du als Österreicher Dividenden durch deuteche Aktien hast werden diese mit einer Steuer von 26,375% versteuert.
Durch das Doppelsteuerakommen muss du nucr folgendes machen!
(egal ob Gewinn oder Verlust)
Antrag auf Erstattun der deutschen Abzugsteuern auf Kapitalerträge nach dem Doppelbesteuerungsabkommen ausfüllen und vom heimischen Finanzamt bestätigen lassen. (3fach)
Diese Unterlagen dan nnach Deutshcland schicken!
Somit muss du in Österreich reduzierte Steuern zahlen und deine Steuer in Deutschland werden auf 15% gesenkt! - dauert aber 6-18 Monate bis das Geld kommt ;) ) |
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