Aktien |
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17. September 2017 |
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Gast |
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4 Kommentare |
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Ich habe eine Frage, bezüglich KESt auf Aktienhandel. Muss ich denn Gewinn von Aktienhandel in Einkommensteuer angeben, wenn die Bank den KESt automatisch abzieht?
Danke
Mit freundlichen Grüßen
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Stb Michael BRAUN schrieb am 18. September 2017 folgendes: |
Wenn das Depot bei einer inländischen Bank liegt, müssen Sie nichts in Ihre Steuererklärung aufnehmen
(Endbesteuerung durch Kest)
Sollte es sich um ein Gemeinschaftsdepot handeln oder Sie bei mehreren Banken Depots haben, erfolgt KEIN automatischer Verlustausgleich (in diesem Fall können Sie freiwillig den Verlustausgleich bei Ihrer Erklärung berücksichtigen)
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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hundertwasser schrieb am 17. Jänner 2018 folgendes: |
Guten Tag
bei einem aktien gewinn über 100.000€ sind nur 27,5 kest abzuführen ??
also zählen aktien gewinne nicht als einkommen und unterliegen nicht der einkommensbesteuerung ??
mfg
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Stb Michael BRAUN schrieb am 23. Jänner 2018 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Hundertwasser
Korrekt, wenn der Aktiengewinn im Privatvermögen entstanden ist und das Wertpapierdepot in Österreich liegt, ist nur die Kest (die von der Bank abgeführt wird) abzuführen
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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Herr Theronja schrieb am 28. Juli 2018 folgendes: |
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Aktien: Wenn der Wert einer Aktie unter 1 US-Dollar liegt, ist die Aktie in Österreich dann steuerfrei? Also weder Kest noch Einkommenssteuerpflichtig?
PS: Von einem Bekannten habe ich erfahren, das in Deutschland Aktien die unter einem Wert von 1 US-Dollar liegen, dann keine Steuern zu zahlen sind. |
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