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Betriebsverkauf-halber Steuersatz


09. September 2017 Gast Keine Kommentare Kommentar schreiben
Guten Tag!
Ich bin selbstständig, habe ein Geschäft und werde in Kürze in Pension gehen. Das Geschäft wird verkauft.
Von meinem Steuerberater weiß ich, dass man nach Vollendung des 60. Lebensjahres und gleichzeitiger Betriebsaufgabe den halben Steuersatz der Gewinnertragssteuer beantragen kann. Ich habe gelesen, dass man den Betrag, welchen man selbst einmal dafür gezahlt hat, abziehen kann und man dafür keine Steuer zahlen muss. Ich habe seinerzeit das Geschäft von meinem Vater bekommen und ihm 19 Jahre lang monatlich ös 2000,- überwiesen. Praktisch sozusagen das Geschäft abbezahlt. Dies scheint auch monatlich in meinen Abrechnungen auf (alle Monatsabrechnungen noch einsehbar).
Mein Vater hat mit mir damals diesen "Vertrag" nicht notariell gemacht, ich habe aber ein Schreiben worin steht, dass ich mich dazu monatlich verpflichte, mit seiner und meiner Unterschrift und Datum. Mein Vater ist mittlerweile verstorben.
Meine Frage: Kann ich diese von mir jahrelang gezahlte Summe vom Verkaufspreis abziehen, um vom Rest die Steuer zu bezahlen? Weil dies ist ja eigentlich kein Verkaufsgewinn, da ich damit selbst das Geschäft abbezahlt habe.
Mein Steuerberater wirkt mir leider nicht kompetent in dieser Angelegenheit.

 
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