Ich hätte folgende Frage: Eine GmbH beschließt mit Umlaufbeschluß eine Ausschüttung von 200000 Euro. Die GmbH soll die KESt-Zahlung übernehmen. Welche Buchungen und in welcher Klasse sind erforderlich? Wie ist die KESt zu verbuchen? Besten Dank!
Mag. Peter Knöll schrieb am 17. September 2017 folgendes:
Da es sich um eine Ausschüttung handelt muss folglich der Bilanzgewinn vermindert werden. Dies geschieht indem er im SOLL mit EUR 200.000 bebucht wird.
Im HABEN sollte die KESt 27,5% als Verbindlichkeit gegenüber Finanzamt dargestellt sowie der Restbetrag als Verbindlichkeit gegenüber den Gesellschafter gebucht werden.
und wann ist der Buchungstag der Ausschüttung? Annahme, der Bilanzstichtag ist der 31.12.2017. Im Umlaufbeschluss vom 31.07.2018 wird beschlossen, dass vom Bilanzgewinn (100) ein Betrag von 20 geschüttet wird und der Restbetrag von 80 den Gewinnrücklagen zugeführt wird.
Bucht man die Schüttung am 31.07.2018 und die Rücklagenzuführung (Bilanzgewinn an Gewinnrücklage) noch im Rahmen der Bilanz, also am 31.12.2017?