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Honorarnote als Privatperson


15. September 2017 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Guten Tag,

Darf meine Frau, welche aktuell einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezieht zudem auch als Privatperson Honorarnoten in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze legen, ohne diese versteuern zu müssen?

Wenn ja, müssen diese monatlich gesplittet ausgestellt werden? Oder würde 1 Gesamtrechnung ausreichen, solange diese die jährliche Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet?

Vielen Dank für Ihre Antworten,
Martin

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   18. September 2017 folgendes:
Sehr geehrter Herr Martin

Grundsätzlich kann Ihre Ehefrau bis 11.000 EUR im Jahr einkommensteuerfrei verdienen
(ACHTUNG: andere Grenzen beim Zuverdienst Kinderbetreuungsgeld - hängt davon ab, welche Variante Sie gewählt haben und Sozialversicherung - hängt davon ab, ob Ihre Frau einen Gewerbeschein benötigt- und Alleinverdienerabsetzbetrag bei Ihnen, 6.000 EUR)
Kinderbetreuungsgeld zählt nicht zum Einkommen

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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