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Amazon FBA


19. September 2017 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
Hallo

Ich würde gerne Ware aus China importieren nach Österreich (es handelt sich um handyhüllen und der Warenverkehr würde bei ca 100€ liegen)
Die Ware würde ich dann weiterschicken müssen nach Deutschland in ein Warenlager von Amazon.
Amazon würde es eben an Käufer aus Deutschland oder Österreich verkaufen.

Habe mich bei der wko als Einzelhändlerin angemeldet und muss jetzt auch beim Finanzamt eine steuernummer ansuchen.
Als ich dort wurde mir im Finanzamt gesagt, dass ich, weil ich eben in Deutschland auch wäre verkaufen werde, einen Verzicht auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer und einen Antrag der Vergabe einer Uid ausfüllen soll.

Meine Frage :
Stimmt das? Muss ich auf die Steuerbefreiung verzichten, wenn ich in Deutschland verkaufen werde? Und muss ich auch die uid beantragen?

Kriege ich dann meine umsatzsteuer zurück wenn ich das ausfülle und abgebe?

Wie schaut es dann mit der einfuhrsteuer aus wenn ich meine Ware von Österreich nach Deutschland schicke?

Lg sarah


 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   24. September 2017 folgendes:
Sehr geehrte Frau Sarah

UID Nummer brauchen Sie auf jeden Fall
Verzichtserklärung ist eventuell von Vorteil , muss man sich aber im Detail anschauen (Achtung mindestens 5 Jahre Bindung)
UID Nummer bekommen Sie auch als Kleinunternehmer

Für den Verkauf aus Deutschland ist keine Verzichtserklärung notwendig (da dieser Umsatz NICHT in Ö steuerbar ist, allerdings in Deutschland )

Es gibt keine Einfuhrumsatzsteuer für Warenverkehr Ö-D (allerdings beim Einkauf aus China)

Die Einfuhrumsatzsteuer erhalten Sie nur retour wenn Sie die Verzichtserklärung ausfüllen.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Hamid Nezamdoust schrieb am   20. August 2021 folgendes:
Hallo Sara,

Wie ist es mit deinem Amazon-Geschäft gelaufen? Ich habe genau die gleichen Fragen wie du und möchte bald mit dem Verkauf über Amazon FBA beginnen. Könntest du mir bitte sagen, wie du die rechtlichen Angelegenheiten gelöst hast, die du bereits in deinem Kommentar erwähnt hast?

Grüße, Hamid
 
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