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Arbeitnehmerveranlagung - ausländische Kapitalerträge vergessen


30. September 2017 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Ich habe unbeabsichtigt vergessen Kapitalerträge eines in Deutschland bestehenden Depots in der Arbeitnehmerveranlagung anzugeben. Der Bruttoertrag betrug ca. 1200 € im Jahr 2016.Es wurde noch kein Bescheid zugestellt. Wie kann ich diese Information an das Finanzamt weiterreichen? Gibt es Alternativen zur Selbstanzeige?

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   02. Oktober 2017 folgendes:
Sehr geehrter Herr Zonsits

Entweder Sie rufen beim Finanzamt an und sagen, dass in den nächsten Tagen eine berichtigte Einkommensteuererklärung (inkl. Beilage E1kv) von Ihnen an das Finanzamt geschickt wird- das Finanzamt soll noch keinen Bescheid erlassen oder Sie warten, bis der Steuerbescheid ergeht und bringen dann in Zuge einer Bescheidbeschwerde die berichtigten Steuererklärungen ein

Durch das Formular E1kv müssen Sie allerdings (finanzamtsintern) einen Erklärungswechsel durchführen (weil Sie in der Arbeitnehmerveranlagung KEINE Möglichkeit haben, die Kapitaleinkünfte aus D zu berücksichtigen)

Alternativen zur Selbstanzeige gibt es keine

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.




Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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