Ich habe unbeabsichtigt vergessen Kapitalerträge eines in Deutschland bestehenden Depots in der Arbeitnehmerveranlagung anzugeben. Der Bruttoertrag betrug ca. 1200 € im Jahr 2016.Es wurde noch kein Bescheid zugestellt. Wie kann ich diese Information an das Finanzamt weiterreichen? Gibt es Alternativen zur Selbstanzeige?
Stb Michael BRAUN schrieb am 02. Oktober 2017 folgendes:
Sehr geehrter Herr Zonsits
Entweder Sie rufen beim Finanzamt an und sagen, dass in den nächsten Tagen eine berichtigte Einkommensteuererklärung (inkl. Beilage E1kv) von Ihnen an das Finanzamt geschickt wird- das Finanzamt soll noch keinen Bescheid erlassen oder Sie warten, bis der Steuerbescheid ergeht und bringen dann in Zuge einer Bescheidbeschwerde die berichtigten Steuererklärungen ein
Durch das Formular E1kv müssen Sie allerdings (finanzamtsintern) einen Erklärungswechsel durchführen (weil Sie in der Arbeitnehmerveranlagung KEINE Möglichkeit haben, die Kapitaleinkünfte aus D zu berücksichtigen)
Alternativen zur Selbstanzeige gibt es keine
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