Hallo, ich hätte bitte folgende Frage: ich habe von meiner Ex-Firma das Angebot bekommen drei Monate auf Basis freier Dienstnehmer (EUR 4.000 brutto p.m) zu arbeiten, d.h. die restlichen 9 Monate würde ich Arbeitslosengeld beziehen. Wie seht hier die Berechnungsbasis für die Einkommensteuer aus. Danke im voraus
Stb Michael BRAUN schrieb am 09. Oktober 2017 folgendes:
Sehr geehrter Johnny1962
freier Dienstnehmer haben Sie selbständige Einkünfte (Meldepflicht und Erklärungspflicht beim Finanzamt)
Beim Steuerbescheid werden die 3 Monate auf ein Jahresergebnis umgerechnet; bei einer Kontrollrechnung werden die AMS Bezüge steuerpflichtig gestellt (das bessere Ergebnis aus Ihrer Sicht wird zur Anwendung kommen)
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