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ESt und AMS-Bezug


05. Oktober 2017 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Hallo, ich hätte bitte folgende Frage: ich habe von meiner Ex-Firma das Angebot bekommen drei Monate auf Basis freier Dienstnehmer (EUR 4.000 brutto p.m) zu arbeiten, d.h. die restlichen 9 Monate würde ich Arbeitslosengeld beziehen. Wie seht hier die Berechnungsbasis für die Einkommensteuer aus. Danke im voraus

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   09. Oktober 2017 folgendes:
Sehr geehrter Johnny1962

freier Dienstnehmer haben Sie selbständige Einkünfte (Meldepflicht und Erklärungspflicht beim Finanzamt)

Beim Steuerbescheid werden die 3 Monate auf ein Jahresergebnis umgerechnet; bei einer Kontrollrechnung werden die AMS Bezüge steuerpflichtig gestellt (das bessere Ergebnis aus Ihrer Sicht wird zur Anwendung kommen)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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