Steuernachforderung |
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07. Oktober 2017 |
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Gast |
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1 Kommentar |
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich war in der Zeit 2011/2012 über eine Inplacementstiftung in einer Ausbildungsmaßnahme zum Bürokaufmann. Mein damaliger Ausbildungsbetrieb war eine Druckerei.
Ich habe JETZT eine Nachforderung über Einkommensteuer vom Finanzamt in Höhe von 800 € (inkl. Zinsen) erhalten, da die Zahlungen der Stiftung offensichtlich nicht als Einnahmen beim Finanzamt aufgeschienen sind.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob die Leistungen der Stiftung lohnsteuerpflichtig sind und wenn ja warum wurde die Lohnsteuer damals nicht einbehalten und abgeführt wurde so wie das jeder Arbeitgeber tut? Wieso wurde ich damals nicht darüber informiert, dass es anderenfalls noch zu einer Nachversteuerung kommen kann?
Könnten Sie mir bitte eine Rückmeldung geben, was hier falsch gelaufen ist? Liegt hier eventuell ein Fehler vor?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Rothe
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Stb Michael BRAUN schrieb am 09. Oktober 2017 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Rothe
Um Ihre Frage zu beantworten, müsste man sich die Unterlagen (Arbeitsvertrag, Anmeldung, Steuerbescheid) anschauen
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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