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THEMA: Fahrtenbuch und Wechsel von KM-Geld auf tatsächlichen Aufwand


11. Oktober 2017 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Liebe Profis,

ich habe ein Problem: ich habe immer sauber die Kilometer in Fahrtenbücher notiert und diese bei meinem Umzug vergessen. Mein ehemaliger Vermieter hat mir dann mitgeteilt, auf Nachfrage wo dieser Karton wäre, dass er diesen entsorgt hat.

Was kann ich nun tun (7 Jahre nachschreiben macht ja auch keinen Sinn, oder?) und was habe ich zu befürchten?

Weiters verkaufe ich mein altes Auto nun (habe hier Kilometergeld in der ESt-Erklärung geltend gemacht) und kaufe mir noch heuer einen 5 Jahre alten A6. Hier kann ich diesen aufgrund der Differenzmethode auf 3 Jahre absetzen. Wenn ich das Auto tatsächlich nur 2 Jahre fahre, kann ich einen 6 Jahre alten auch auf 2 Jahre abschreiben (AfA) oder geht dies wirklich immer mindestens 3 Jahre?

Ist der Wechsel innerhalb eines Jahres von KM-Geld zu tatsächlichem Aufwand überhaupt möglich/zulässig? (also würde ich beides verwenden - Monat 1-10 Kilometergeld, Halbjahres-AfA für Monat 11+12)

GlG,

Peter Maier

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   23. Oktober 2017 folgendes:
Sehr geehrter Herr Maier

Wenn Sie Kilometergeld berücksichtigt haben, und nun keine Aufzeichnungen haben, ist das schlimmste, was passieren kann, bei einer Kontrolle/ Nachfrage durch Ihr Finanzamt, das KEINE Kilometergelder berücksichtigt werden und es eventuell zu einer Nachzahlung kommt

Beim neuen Auto können Sie entscheiden, weiterhin Kilometergeld für die beruflichen Fahrten zu verrechnen ODER die tatsächlichen Kosten abzüglich Privatanteil (anhand Fahrtenbuch) zu berücksichtigen.
A6 hat eine Nutzungsdauer von 8 Jahren.

KM Geld können Sie geltend machen, wenn Sie mehr privat fahren als beruflich; tatsächliche Kosten können Sie immer geltend machen (Abzug Privatanteil nicht vergessen).
Sollten Sie die tatsächlichen Kosten geltend machen, ist das Fahrzeug Betriebsvermögen (Verkauf oder Entnahme kann zu einem steuerpflichtigen Gewinn führen)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.



Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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