Ich bin als ehemaliger Selbständiger (36 Jahre Werbebranche) in der reulären Alterspension (70 Jahre).
Da meine Pension sehr mager ist, möchte ich etwas dazu verdienen.
Ist es möglich ohne Gewerbeschein (zurückgelegt) bis 425.- (ohne Mwst) als Grafiker oder Layouter zu verdienen.
Muß ich Meldung bei SVA oder Finanzamt machen?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Stb Michael BRAUN schrieb am 13. November 2017 folgendes:
Sehr geehrter Herr Bechtold
Sie können als Neuer Selbständiger (kein Gewerbeschein) im Jahr 5.108,40 EUR SOZIALVERSICHERUNGSFREI dazuverdienen
siehe auch http://esv-sva.sozvers.at/cdscontent/load?contentid=10008.587447
Sollten Sie mehr als 730 EUR im Jahr dazuverdienen, ist der Zuverdienst eventuell zu versteuern.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.