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notwendige Baumfällung steuerlich absetzbar (Vermietung)


14. November 2017 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich vermiete aktuell ein Haus mit Grundstück auf welchem sich 2 Bäume mit Pilzbefall (Eschensterben) befunden haben. Diese habe ich aus Sicherheitsgründen (und nach Rücksprache und auf Empfehlung des Baumpflegers) fällen lassen. Kann ich die Kosten für das Baumfällen von der Einkommenssteuer absetzen?
Ich bedanke mich vorab für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen K. Pfeiffer

 
 Herr Nagel schrieb am   06. Dezember 2017 folgendes:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich mußte heuer einen alten Baum fällen lassen. Die Kosten dafür betrugen € 1950.- kann ich diese Kosten bei der Steuer absetzen. Der halbe Baum ist auf das Nachbardach geragt und mußte aus Sicherheitsgründen gefällt werden.

m.f.G. Alfred Nagel 1040 Wien
06765248861,015054534
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   12. Dezember 2017 folgendes:
Sehr geehrter Herr Nagel

Wenn es sich um ein privates Grundstück (eigennutzung) handelt sind die Kosten nicht absetzbar

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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