Antiquität Schreibtisch für Freibetrag für investierte Gewinne verwenden
13. November 2017
Gast
2 Kommentare
Kommentar schreiben
Grüß Gott! Meine Frage ist, ob ich einen Schreittisch (Antiquität) für den Freibetrag verwenden kann?
Stb Michael BRAUN schrieb am 13. November 2017 folgendes:
Sehr geehrter Herr Rudi !
Für den investitionsbedingten Freibetrag sind Nicht begünstigt :
Gebrauchte Wirtschaftsgüter
Daher ist mE ein gebrauchter Schreibtisch NICHT für Freibetrag relevant
siehe auch
https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/steuern_und_finanzen/betriebseinnahmen_und_ausgaben/gewinnfreibetrag/40965.html
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Mag. Peter Knöll schrieb am 14. November 2017 folgendes:
Hinzuweisen ist auch noch darauf, dass Antiquitäten typischerweise keiner Abschreibung unterliegen, daher keine körperlichen abnutzbaren Gegenstände iSd § 10 EStG darstellen. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag kann daher jedenfalls nicht geltend gemacht werden.