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Antiquität Schreibtisch für Freibetrag für investierte Gewinne verwenden


13. November 2017 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
Grüß Gott! Meine Frage ist, ob ich einen Schreittisch (Antiquität) für den Freibetrag verwenden kann?


 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   13. November 2017 folgendes:
Sehr geehrter Herr Rudi !

Für den investitionsbedingten Freibetrag sind Nicht begünstigt :

Gebrauchte Wirtschaftsgüter

Daher ist mE ein gebrauchter Schreibtisch NICHT für Freibetrag relevant

siehe auch
https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/steuern_und_finanzen/betriebseinnahmen_und_ausgaben/gewinnfreibetrag/40965.html

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.


Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   14. November 2017 folgendes:
Hinzuweisen ist auch noch darauf, dass Antiquitäten typischerweise keiner Abschreibung unterliegen, daher keine körperlichen abnutzbaren Gegenstände iSd § 10 EStG darstellen. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag kann daher jedenfalls nicht geltend gemacht werden.

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
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