Auto Leasing |
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12. Dezember 2017 |
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Gast |
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2 Kommentare |
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Guten Tag!
Als Selbständiger kann man ja bei einem Auto die Leasing-Kosten absetzen, falls dieses beruflich benötigt wird. Da ich aktuell Pauschaliere, frage ich mich ob sich das rentieren würde...
Somit könnte ich in meinem Fall ein Leasingentgeld mit 50€ absetzen.
Jetzt zu meinen Fragen:
Kann man die Anzahlung (sind 5000€) auch komplett absetzen? (wahrscheinlich dann über 3 Jahre)
Kann man die Versicherung (Kasko und Halftplicht) (sind 200€) für das Auto absetzen?
Das Km Geld kann mit 0,42 € pro Km (mit maximal 30.000 KM pro Jahr) abgesetzt werden?
Ich würde nur gerne einmal wissen, was ich bei einem Auto absetzen kann und ob sich das bei mir auch rechnen würde. Der nächste Schritt wäre dann einen Steuerberater aufzusuchen.
Vielen Dank!
Manuel Blauensteiner
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Stb Michael BRAUN schrieb am 12. Dezember 2017 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Blauensteiner
Betreffend Anzahlung müsste man sich den Vertrag anschauen aber grundsätzlich ist dieser zu verteilen
(Siehe Par 19 EStG)
Versicherung ist absetzbar
Alle Kosten abzüglich Privatanteil
Korrekt entweder km Geld für betriebliche Fahren ODER tatsächliche Kosten
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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Mag. Peter Knöll schrieb am 23. Dezember 2017 folgendes: |
Vorauszahlungen sind - sofern sie nicht bloß das laufende und Folgejahr betreffen - auf die Laufzeit des Vertrages zu verteilen. Dies gilt gleichermaßen für sogenannte Depotzahlungen, die mit den Leasingraten verrechnet werden. KM-Geld darf nicht neben den tatsächlichen Kosten in Abzug gebracht werden.
Mag. Peter Knöll, Steuerberater |
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