ich bin derzeit arbeitssuchend, beziehe Arbeitslosengeld vom AMS und moechte eine Eigentumswohnung privat vermieten. Der Hauptmietzins (exkl. Betriebskosten) soll ca. 480 Euro pro Monat betragen.
Muessen diese zusaetzlichen Einnahmen versteuert werden und wenn ja mit welchem Steuersatz?
Kann es hier zu Problemen mit dem AMS/Finanzamt kommen, da die Hoehe der Mieteinnahmen (480 Euro) die Geringfuegigkeitsgrenze uebersteigt?