Guten Tag,
ich habe gehört, dass man keine Steuer zahlen muss, wenn man mehr als 180 Tage im Ausland (nicht in der EU) verbringt. Muss mein Hauptwohnsitzt umgemeldet werden oder was wird angefordert. Ich bin ein Pensionist.
Danke und mit freundlichen Grüßen
Ing. Jaroslav Travnik
Stb Michael BRAUN schrieb am 27. Dezember 2017 folgendes:
Sehr geehrter Herr Ing. Travnik
Wichtig ist das Land der Ansässigkeit
ein vorübergehender Auslandsaufenthalt (bis zu 5 Jahre) ändert NICHT Ihre Ansässigkeit in Österreich
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.