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Vermietung und Verpachtung


27. Dezember 2017 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Liebe Steuerberater,

ich bin österreichischer Staatsbürger, habe aber meinen Lebensmittelpunkt in Deutschland und arbeite auch da. Natürlich mache ich auch in Deutschland jährlich meine Steuererklärung für die die Lohneinkünfte.
Seit Anfang diesen Jahres vermiete ich jedoch mein Haus in Österreich, weitere Einnahmen habe ich in Österreich nicht. Reicht in Österreich nunmehr das Formular E7?

 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   27. Dezember 2017 folgendes:
Mit den Vermietungseinkünften sind Sie in Österreich beschränkt steuerpflichtig, sodass Sie hier ggf. eine Steuererklärung abgeben müssen. Wir helfen Ihnen gerne diesbezüglich weiter. Telefon: 0043 650 634 70 42

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
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