mein Lebensgefährte und ich sind 2015 in eine Genossenschaftswohnung eingezogen. Der Genossenschaftsanteil betrug rund 47.000 EUR. Die Anzahlung iHv 15.000 EUR erfolgte im Jahr 2015 und der Rest im Jahr 2016. Meine Fragen: Können wir den Genossenschaftsbeitrag auf die Jahre 2015 und 2016 aufteilen? Ist es möglich, den Anteil jeweils von ihm und mir geltend machen zu lassen, sodass wir jeweils den Höchstbetrag bei der Arbeitnehmerveranlagung als Sonderausgaben geltend machen?