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Kauf von Fahrrad, Vorsteuerabzug möglich?


29. Jänner 2018 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Kann ich beim Kauf eines betrieblich genutzten Fahrrades die Vorsteuer abziehen?
Vielen Dank für Ihre Antworten.

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   30. Jänner 2018 folgendes:
Sehr geehrte Frau Blaubart

Sollte es sich um ein "normales" Fahrrad (KEIN E-bike,...) handeln und Sie eine umsatzsteuerpflichtige Unternehmerin sein, ist ein Vorsteuerabzug möglich

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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