Sprachkurse, Fachliteratur |
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19. Februar 2018 |
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Gast |
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1 Kommentar |
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Hallo,
Ich mochte Sprachkurse steuerlich geltend machen. Unter welchen Voraussetzungen kann ich dies tun? Die Fremdsprache brauche ich für meinen Job. Klar.
Welche Kurse, Kursinstitute kann ich besuchen? Wie viel kann man abschreiben? Kann ich Literatur für den Kurs abschreiben?
Generell: bis zu welchem Betrag kann ich Fachliteratur abschreiben? Welche Beschränkungen gibt es dabei?
Danke und LG
Peter Promegger
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Stb Michael BRAUN schrieb am 26. Februar 2018 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Promegger
Kosten zum Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen sind abzugsfähig, wenn man die Sprache im Beruf benötigt (zB als Sekretär, Telefonist, Kellner, Hotelangestellte oder Exportsachbearbeiter). Als Fremdsprache gilt jede von der Muttersprache verschiedene Sprache, gegebenenfalls auch Deutsch.
Quelle BMF
Für die Kosten (Kurse, Fachliteratur) gibt es keinen Höchstbetrag !
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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