Rechnung und Steuer bei Schäden |
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19. Februar 2018 |
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Hallo! Habe da eine Frage, die mich immer wieder beschäftigt.
Ich arbeite in einem Spenglerbetrieb - oft werden wir beauftragt Dachrinnen etc. zu reparieren, die zuvor meist von LKWs beschädigt wurden.
Unser Kunde will dann meist, dass die Rechnung nicht auf ihn, sondern gleich auf den Schädiger lautet.
Aber immer wieder bekommt man widersprüchliche Aussagen. Einmal heißt es die Rechnung soll auf den Geschädigten=unseren Kunden lauten, dann wieder soll die Rechnung auf den Schädiger lauten, dann wieder auf die Versicherung... und nebenbei zahlt die Versicherung dann oft nur netto.
Wenn wir die Rechnung auf den Schädiger ausstellen, und der ist eine Firma, dann kann sie der ja in die Buchhaltung aufnehmen - aber darf das denn eigentlich sein? Es verringert ja dann als Ausgabe seinen Erlös - obwohl es ja eigentlich dann immer wer anders (nämlich die Versicherung) zahlt.
Ist vielleicht eine blöde Frage, aber ich hätte doch gerne eine professionelle Antwort drauf, wie das genau zu handhaben ist, und wo das steht mit den Rechnungen etc., damit ich dann auch mit den Kunden/Schädigern/Versicherungen argumentieren kann!
Danke im Voraus!
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