Ich habe über unseren damaligen Vermögensberater einen Fondssparplan empfohlen bekommen,
den ich nun seit Ende 2004 monatlich bespare.
Der Fonds um den es hier geht ist dieser: LU0232528306
-> kein inländischer Fonds, thesaurierend, das Depot liegt direkt bei der Fondsgesellschaft
Ich muss gestehen, bis auf den Einziehungsauftrag habe ich mich um die weitere steuerliche Behandlung dieses bzw. generell von Fonds nicht wirklich informiert und habe darauf vertraut das steuerpflichtige Erträge entsprechend besteuert und abgeführt werden.
Erst durch eine telefonische Info des Vermittlers (Vertriebsvereinbarung des Vermittlers wurde anscheinend aufgehoben), in dem beiläufig der Begriff "Endbesteuerung" fiel, hat mich hellhörig gemacht.
Nun meine Frage(n):
- hätte ich bereits jährlich die versteuerten Erträge des Fonds selbst ans FA abführen müssen?
- kann/muss ich die versteuerten Erträge erst mit Verkauf der Fondsanteile ans FA abführen ?
Bin recht unsicher wo und ob ich hier säumig geworden bin bzw. wie meine nächsten Schritte beim veräußern der Anteile aussehen müssen.
(Ich gehe mal davon aus das der Weg zu einem Steuerberater im Detail unerlässlich bleibt.)