Pensionskassen / Betriebspension |
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17. Februar 2018 |
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S.g. Damen und Herren,
ich bin Auslandsösterreicher und habe ein Angebot eines österreichischen AG und überlege, nach Österreich zurückzukehren.
Durch die lange Abwesenheit bin ich mit den steuerlichen Gepflogenheiten in Österreich nicht sehr gut vertraut, daher wende ich mich an dieses Forum.
Meine Fragen beziehen sich auf die Möglichkeit für den AG, seine Gesamtlohnkosten zu reduzieren, bei mir äquivalentem Netto Jahresgehalt, indem eine Betriebspension vereinbart wird:
1) Ist es korrekt, dass maximal 10% des vereinbarten Jahresbruttogehaltes (also 14 Beiträge, da ja in A 14 Gehälter) vom AG in die Pensionskasse einbezahlten werden können ?
2) 2.5 % soll die Versicherungssteuer betragen - wer zahlt die? AG oder AN?
3) Erträge in der Pensionskasse sind KEST frei ?
4) Die Pension selbst wird dann wie Einkommen besteuert ? (vermutlich mit geringerem Steuersatz? wie wird in A überhaupt die staatliche Pension versteuert - ebenfalls wie Einkommen? oder gibt es steuerfreie Komponenten der Pension?
5) Kann der AG die Zahlungen an die Pensionskasse von seiner Steuerlast absetzen ?
6) Wo kann ich in Erfahrung bringen, mit welchen Rentenfaktoren (Sterbetafeln) die Pensionskassen rechnen, d.h. aus x EUR Kapital im Alter y kann ich mit z EUR p.a. lebenslanger Pension rechnen (ohne diese Information kann ich ja die Beiträge jetzt nicht ummünzen auf Pensionsraten in der Zukunft)
7) Sind AN Beiträge zur Pensionskasse steuerlich absetzbar?
Gilt es sonst wichtige Regelungen bei Pensionskassen zu berücksichtigen (aus steuerlicher Sicht) ?
Danke im voraus für jede Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Michael
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