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Angestellt in Österreich; selbständig im Ausland


19. Februar 2018 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Situation ist wie folgt:
Ich bin Angestellter in Österreich (seit 2 Jahren, unbefristeter Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag der chemischen Industrie).
Gleichzeitig habe ich ein Gewerbe in Deutschland (Ecommerce) angemeldet. Zur Zeit noch ohne Umsatz, jedoch kann sich das in den nächsten Monaten ändern. Ich werde mein Angestelltenverhältnis in Österreich im Juli beenden (durch Kündigung oder einvernehmlich).

Meine Frage: Wissen der Österreichische bzw. der Deutsche Staat von meinen Tätigkeiten in dem jeweils anderen Land? Muss ich das bei den jeweiligen Behörden melden? Und was passiert wenn ich das nicht mache?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit Freundlichen Grüßen


 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   26. Februar 2018 folgendes:
Sehr geehrter Herr MDS ! Sehr geehrte Frau MDS !

Sie müssen in Österreich aufgrund Ihres Wohnsitzes) das gesamte Welteinkommen versteuern.

Wichtig in Ihrem Fall: WO ist Ihre Ansässigkeit / Mittelpunkt der Lebensinteresse (wichtig, damit geklärt wird, welches Land lt. Doppelbesteuerungsabskommen zuständig ist)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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