freier Dienstnehmer |
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19. Juli 2018 |
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Gast |
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2 Kommentare |
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Hallo,
wie muss die Honorarnote bei einem freien Dienstnehmer aussehen, wenn ich 23 Euro/Stunde ohne MwSt. vom Dienstgeber verlange. Wird von den 23 Euro noch der Dienstnehmeranteil an die Sozialversicherung abgezogen? Die Einkommensteuer ist mir klar, aber ich verstehe die Berechnung mit dem Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil an die Sozialversicherung nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Doris
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Stb Michael BRAUN schrieb am 20. Juli 2018 folgendes: |
Sehr geehrte Frau Doris
Korrekt, der Dienstnehmeranteil wird abgezogen von den 23 EUR
Sie schrieben eine Rechnung über 23 EUR pro Stunde, überwiesen wir ein geringerer Betrag (nach Abzug des Dienstnehmeranteils)
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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Mag. Peter Knöll schrieb am 21. Juli 2018 folgendes: |
Der Dientnehmeranteil wird abgezogen, sofern Sie freier Dientnehmer nach § 4 Abs 4 ASVG sind.
Andernfalls sind Sie für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge alleine verantwortlich; mit anderen Worten: Es wird nichts von den Honorarnoten abgezogen.
Für allfällige weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mag. Peter Knöll, Steuerberater |
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