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Arbeitnehmerveranlagung eingereicht, aber nicht berücksichtigt- Was tun?


19. April 2018 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Ich habe die Arbeitnehmerveranlagung des Jahres 2012 im Dezember 2017 eingereicht. Es erscheint auf der finanz-online-Seite unter eingebrachte Anbringen.
Nun erhielt ich meinen Einkommenssteuerbescheid wo die Arbeitnehmveranlagung nicht berücksichtigt wurde :-(
Was kann ich tun? Was muss ich beim Einreichen einer Beschwerde berücksichtigen?
Danke!

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   23. April 2018 folgendes:
Sehr geehrter Herr das liebe Geld ! Sehr geehrte Frau das liebe Geld !

ich schlage vor, beim Finanzamt telefonisch nachzufragen, was da passiert ist

Sollte eine Beschwerde notwendig sein, muss diese innerhalb eines Monats ab Zustellung eingebracht werden (auch über FINON möglich).


Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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