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Versteuerun von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit


01. August 2018 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Ich war im vergangenen Jahr als Angestellte tätig. Zudem habe ich im September auf selbständiger Basis mittels Werkvertrag 1.400 Euro verdient. Wie ist dieser Betrag nun dem Finanzamt mitzuteilen bzw. zu versteuern? Über die Meldung zur Zahlung von Selbstbemessungsabgaben?

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   03. August 2018 folgendes:
Sehr geehrte Frau Karin

Se müssen zuerst einen Erklärungswechsel (von der Arbeitnehmerveranlagung zur betrieblichen Veranlagung) durchführen (Formular Verf24 oder in FINON Anträge Erklärungswechsel)

Dann müssen Sie (Frist Ende Juni 2018) eine Einkommensteuererklärung für das Jahr abgeben

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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