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Wiederaufnahme auf Grund eines berichtigten Lohnzettels


03. Juli 2018 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir helfen könnten,
ich habe für das Jahr 2014, im Jahr 2016 eine Steuererklärung abgegeben.
Für das Jahr 2014 wurde mir automatisch eine Abgabengutschrift von 656€ berechnet.
Vor einem Monat erhielt ich einen Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend der Einkommensteuer 2014. Nun wird mir Abgabennachforderung in der Höhe von 291€ verrechnet!

Dem Finanzamt dürfte ein Fehler unterlaufen sein, da sie mein Angestelltenverhälnis zweimal, im Bescheid von 2016, angesetzt haben.

Ich bin Student und für mich sind die 300€ Differenz sehr viel Geld.
Kann ich irgendetwas tun?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, ich wäre für eine Antwort sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,
Patrick Wageneder

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   17. Juli 2018 folgendes:
Sehr geehrter Herr Wageneder

Sie können innerhalb von einem Monat gegen den Bescheid (eventuell auch gegen den Wiederaufnahmebescheid) eine Beschwerde einbringen (siehe Rechtsmittelbelehrung)

Wenn allerdings der neue Bescheid korrekt ist, wäre die Beschwerde nicht erfolgsversprechend

Man müsste sich den Sachverhalt anschauen (was wurde beim ersten Bescheid berücksichtigt; was beim zweiten Bescheid)
so wie es auf den ersten Blick ausschaut, haben Sie (aus welchen Gründen auch immer) beim ersten Bescheid zuviel Geld erhalten, nun erfolgte eine Bereinigung

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.



Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Herr Wageneder schrieb am   06. August 2018 folgendes:
Sehr geehrter Herr Braun,

vielen Dank für die rasche Antwort und Auskunft.

Stimmt leider, ich habe zu viel Geld erhalten und mein Gehalt wurde doppelt verrechnet.

Mit freundlichen Grüßen,
Patrick Wageneder
 
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