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Einräumung Fruchtgenuss Rückmietung sale and lease back


18. Juli 2018 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Ich möchte das Fruchtgenussrecht an meiner Betriebs-Liegenschaft meiner Gattin zuwenden. Darauffolgend miete ich das Grundstück von ihr (der Fruchtgenussberechtigten).

Da das Betriebsgebäude bereits abgeschrieben ist könnte ich durch diesen sale and lease back Vorgang einen Abzugsposten erzeugen. Würden diese Schritte steuerlich anerkannt werden?

 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   18. Juli 2018 folgendes:
Vielen Dank für die interessante Anfrage auf die ich folgendermaßen eingehe:

Der Verkauf und die anschließende Rückmietung von Wirtschaftsgütern (Sale and lease back) ist eine im heutigen Wirtschaftsleben gebräuchliche Vorgangsweise, die prinzipiell nicht fremdunüblich ist. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass nach Ansicht der Finanzverwaltung beim Zuwendungsfruchtgenuss an nahe Angehörige Missbrauch anzunehmen ist, wenn der Fruchtnießer das Grundstück an den Fruchtgenussbelasteten vermietet. Mit anderen Worten: Nach Ansicht der Behörden ist eine solche Gestaltung leider nicht möglich.

Als Spezialist für Immobilienbesteuerung stehe ich gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
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