Lokale Botschaftsmitarbeiterin Steuerrecht |
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13. August 2018 |
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Gast |
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2 Kommentare |
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Guten Tag!
Wie soll eine Botschaftsmitarbeiterin ihre Steuern registrieren? Da Botschaften keinen Lohsteuer behalten wie viel wird im Monat vom Lohn abgezogen?
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Stb Michael BRAUN schrieb am 16. August 2018 folgendes: |
Sehr geehrte Frau Lissette
Dies passiert über die Einkommensteuererklärung (Steuer zwischen 0 und 55%, je nach Höhe des Einkommens)
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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Mag. Peter Knöll schrieb am 17. August 2018 folgendes: |
Ortskräfte von Botschaften und Konsulaten sind in der Regel wie Arbeitnehmer bei exterritorialen Arbeitgebern zu behandeln, wobei die Besonderheit besteht, dass ein Lohnsteuerabzug durch befugte Vertreter nicht zulässig ist.
Grundsätzlich sind die Einkünfte in Österreich im Wege der Arbeitnehmerveranlagung zu deklarieren. Dabei können uA auch die
Steuerbegünstigungen für das 13. und 14. Gehalt in Anspruch genommen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zu beachten ist jedoch, dass viele Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Regelungen enthalten, wonach nicht der Ansässigkeitsstaat die Bezüge besteuern darf, sondern der durch die Botschaft vertretene Staat das Besteuerungsrecht an den Einkünften hat.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung wir helfen gerne weiter.
Mag. Peter Knöll, Steuerberater |
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