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Irrtümlich falsche Angaben in der EKST-Erklärung


10. August 2018 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Guten Tag,
ich habe gestern festgestellt, dass ich in meiner EKST-Erklärung 2016 als auch 2017 irrtümlich die AFA für den Arbeitsraum nicht nach der neuen Gesetzeslage verrechnet habe. Es hat sich nach der neuen Berechnung eine jährliche Differenz von € 284,37 ergeben, die ich somit zu viel angegeben habe. In welcher Form muss ich diesen Sachveerhalt dem Finanzamt melden. Danke im Voraus!

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   16. August 2018 folgendes:
Sehr geehrter Herr Eibe17 ! Sehr geehrte Frau Eibe17 !

Sollten die Bescheide noch nicht rechtskräftig sein, kann eine Bescheidbeschwerde eingebrachte werden (innerhalb von einem Monat, siehe Rechtsmittelbelehrung am Ende vom Bescheid)

Sollte der Bescheid bereits rechtskräftig sein, bleibt nur ein Antrag auf Bescheidänderung (innerhalb von einem Jahr ab Bescheidzustellung) oder Antrag auf Wiederaufnahme.

berichtigte Erklärungen inkl. Begleitschreiben in dem Sie erläutern, warum Sie berichtigte Einkommensteuererklärungen einreichen ("Kundenwunsch" muss für Finanzamt ersichtlich sein) an das Finanzamt schicken

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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