Arbeitnehmerveranlagung Zivildiener |
|
11. September 2018 |
|
Gast |
|
1 Kommentar |
|
Kommentar schreiben |
|
Liebes Forum!
Da es im Internet dazu komplett unterschiedliche Auffassungen gibt würde ich gerne die Frage stellen:
Hat das Machen einer Arbeitnehmerveranlagung nach geleistetem Zivildienst Sinn und hat man gute Aussichten, Geld zurückerstattet zu bekommen?
|
|
|
Stb Michael BRAUN schrieb am 12. September 2018 folgendes: |
Sehr geehrter Herr AlBen1
Es kommt auf Ihre persönliche Situation darauf an, ob Sie Geld zurück bekommen.
Grundsätzlich führt eine Arbeitnehmerveranlagung, wenn Sie NUR Zivildienst gemacht haben, zu keiner Gutschrift.
Aber am besten im folgenden Jahr eine Arbeitnehmerveranlagung in FINON ausfüllen, vorberechnen lassen, und dann eventuell abschicken (wenn Sie nicht auf die antragslose Arbeitnehmerveranlagung warten wollen)
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
|
|