Tombolagewinn |
|
14. September 2018 |
|
Gast |
|
1 Kommentar |
|
Kommentar schreiben |
|
Hallo zusammen,
meine Mutter gewann am 5.8. ein Auto im Wert von 28990 Euro.
1. Frage : Wenn wir das Auto sofort veräussern würden , wäre dass steuerpflichtig?
2. Frage :Wenn ja , gibt es da einen Schlüssel zum selbstausrechnen bzw. wäre der Weiterverkaufspreis angenommen 24000 Euro , wie hoch wäre dann ca. die Steuerpflicht ?
3. Frage : Meldet man dass dem Finanzamt bei der Arbeitnehmerveranlagung ? oder sonstwo ?
4. Frage : Meine Mutter ist Pensionistin und hat noch nie ( falls dies die richtige Handhabe ist ) eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt , sind Pensionisten ev. ausgenommen ?
5. Frage : Würde ( rein theoretisch ) zwischen dem Tombolaveranstalter und dem Gewinner ein gültiger ( oder auch nicht ? ) Kaufvertrag mit einer symbolischen Summe vorliegen , könnten wir ohne diverse Kosten das Auto sofort veräussern ?
6.Frage: Ist ev. eine Schenkung erlaubt bzw. entstehen da Kosten ( Steuer ) ?
Ich bedanke mich im vorraus für die Hilfe - lg Grüsse Christian
|
|
|
Mag. Peter Knöll schrieb am 16. September 2018 folgendes: |
Aus der Einkommensteuer sind Lotteriegewinne und Gewinne aus Preisausschreiben, bei denen für die Vergabe der Preise die Auslosung der Gewinner unter zahlreichen richtigen Einsendungen maßgebend ist (Kreuzworträtsel usw.) auszublenden. Derartige Gewinne sind nicht steuerbar.
Die nachfolgende Veräußerung des Gewinnes ist, da es keine Anschaffung gab, ebenfalls nicht steuerbar.
Die Regelung wonach bei einem unentgeltlichen Erwerb für die Frage, ob in zeitlicher Hinsicht ein Spekulationsgeschäft vorliegt auf den Erwerb des Rechtsvorgängers abzustellen ist, ist unseres Erachtens nicht beachtlich.
Mag. Peter Knöll, Steuerberater |
|
|