Steuerberater Wien
wien-steuerberater.at |
Steuerberatung Wien

Start > Forum
 • Steuerberater Wien

 • Forum (1701)

 • Steuerberater fragen

 • Steuerrecht
   Einkommensteuer (129)
   Umsatzsteuer und Zoll (46)
   Körperschaftsteuer (13)
   Internat. Steuerrecht (5)
   Fristen und Verfahren (9)
   Gebühren und Verkehrsteuern (25)
   Unternehmensbesteuerung (9)
   Finanzstrafrecht (4)

 • Wirtschaftsrecht
   Gesellschaftsrecht (5)
   Arbeits- und Sozialrecht (7)
   Bestandsverträge (Mietrecht) (2)

 • Schlüsselwortsuche:
 


Werkzeuge:
• Immobiliensteuerrechner
• Dienstnehmer-Lohnkostenrechner
• Angestellt-Selbständig-Rechner
• ESt-VZ-Rechner
• GrESt-Schenkung-Erbschaft-Rechner
• Nebenkosten-Kauf-Immobilie
• SV-Nachzahlung-berechnen
 


Letzte Einträge:
Frau Karpf über:
Immobilienertragssteuer

Michael über:
Handhabung von Fremdwährungsgewinnen in Verbindung mit Wertpapiererträgen

Isla über:
Immobilienertragsteuer auch bei Verkauf einer privaten Auslandsimmobilie?

Martin über:
Steurerklärung für verstorbene Person

Herr Schläfer über:
Neue Bauordnung für Wien: Ende der Airbnb-Vermietung in Wien beschlossen

Frau Hilton über:
Neue Bauordnung für Wien: Ende der Airbnb-Vermietung in Wien beschlossen

guko66 über:
Neue Bauordnung für Wien: Ende der Airbnb-Vermietung in Wien beschlossen

Mag. Peter Knöll über:
Hauptwohnsitzbefreiung: Aufgabe des Hauptwohnsitzes nach einer Veräußerung ohne zeitliche Beschränkung möglich?

Zusatzeinkommen, wie ist vorzugehen


13. Oktober 2018 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Hallo!
Ich bin Angestellte und habe ein fixes Einkommen.
Würde mir gerne mit einer Nebenbeschäftigung, Bauchtanzunterricht, etwas dazu verdienen.
Wie ist hier vorzugehen?
Wie meldet man das beim Finanzamt? Wie sieht es hier mit der Buchhaltung aus?
Wie sieht eine Mehrwertsteuerrechnung aus?
Viele Fragen und absoluter Neuling also bitte wenn geht ganz genaue Erklärungen Schritt für Schritt.

Danke LG
Bianca

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   15. Oktober 2018 folgendes:
Sehr geehrte Frau Bianca

Wenn Sie mehr als 730 EUR im Jahr durch Bauchtanzunterricht verdienen, müssen Sie dem Finanzamt Ihre Nebentätigkeit melden (Formular Verf24 oder FINON Erklärungswechsel)
und jährlich eine Einkommensteuererklärung E1 und E1a einreichen (bis Ende April bzw. Ende Juni des Folgejahres).

Sollten Sie die Versicherungsgrenze mit dem Bauchtanzunterricht für Neue Selbständige überschreiten, sind Sie damit auch pflichtversichert bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft

Wenn Sie einen Jahresumsatz unter 30.000 EUR mit dem Bauchtanz erwirtschaften, sind Sie vom Gesetz von der Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer befreit!
Sie sind daher nicht umsatzsteuerpflichtig und diese sollte auch nicht bei der Rechnung ausgestellt werden.

Wenn Sie mehr als 15.000 EUR Umsatz mit dem Bauchtanzunterricht machen und davon mehr als 7.500 EUR in Bar erhalten, brauchen Sie eine Registrierkassa.

Sollten noch Fragen offen sein, ist Ihnen jeder Steuerberater gerne behilflich

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Kommentar schreiben
Familienname:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Name im Forum:
(erforderlich und wird angezeigt)
Email:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Sicherheitsabfrage:    
Um Missbrauch zu verhindern geben Sie bitte den im linken Bild dargestellten Text in das rechte Eingabefeld ein.
 

Eintrag auf wien-steuerberater.at bestellen |  Impressum  | Anmelden als Autor/StB  | wien-steuerberater.at