Zusatzeinkommen, wie ist vorzugehen |
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13. Oktober 2018 |
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Gast |
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Hallo!
Ich bin Angestellte und habe ein fixes Einkommen.
Würde mir gerne mit einer Nebenbeschäftigung, Bauchtanzunterricht, etwas dazu verdienen.
Wie ist hier vorzugehen?
Wie meldet man das beim Finanzamt? Wie sieht es hier mit der Buchhaltung aus?
Wie sieht eine Mehrwertsteuerrechnung aus?
Viele Fragen und absoluter Neuling also bitte wenn geht ganz genaue Erklärungen Schritt für Schritt.
Danke LG
Bianca
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Stb Michael BRAUN schrieb am 15. Oktober 2018 folgendes: |
Sehr geehrte Frau Bianca
Wenn Sie mehr als 730 EUR im Jahr durch Bauchtanzunterricht verdienen, müssen Sie dem Finanzamt Ihre Nebentätigkeit melden (Formular Verf24 oder FINON Erklärungswechsel)
und jährlich eine Einkommensteuererklärung E1 und E1a einreichen (bis Ende April bzw. Ende Juni des Folgejahres).
Sollten Sie die Versicherungsgrenze mit dem Bauchtanzunterricht für Neue Selbständige überschreiten, sind Sie damit auch pflichtversichert bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft
Wenn Sie einen Jahresumsatz unter 30.000 EUR mit dem Bauchtanz erwirtschaften, sind Sie vom Gesetz von der Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer befreit!
Sie sind daher nicht umsatzsteuerpflichtig und diese sollte auch nicht bei der Rechnung ausgestellt werden.
Wenn Sie mehr als 15.000 EUR Umsatz mit dem Bauchtanzunterricht machen und davon mehr als 7.500 EUR in Bar erhalten, brauchen Sie eine Registrierkassa.
Sollten noch Fragen offen sein, ist Ihnen jeder Steuerberater gerne behilflich
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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