ich beziehe seit 2017 Kinderbetreuungsgeld und habe immer laufend ein geringfügiges Dienstverhältnis gehabt.
Jetzt beginne ich einen Teilzeitjob - der knapp über der GFG liegt + das zusätzliche geringfügige Einkommen. Werde ich in Zukunft eine SV-Nachzahlung haben bzw. auch für 2017. Ich liege mit beiden Einkommen immer noch unter 1000,-- gibt es da dann viell. einen Freibetrag.
Kann ich Werbungskosten geltend machen für die Dienstverhältnisse?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Stb Michael BRAUN schrieb am 22. Oktober 2018 folgendes:
Sehr geehrte Frau Christina
Da Sie die Geringfügigkeitsgrenze mit beiden Dienstverhältnissen überschreiten, müssen Sie (erhalten im kommenden Jahr eine Vorschreibung von der GKK) Beiträge für das geringfügige DV nachzuzahlen
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.