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SV Sätze


03. Jänner 2019 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Guten Tag!

Erstmal danke für die vielen Berechnungsmöglichkeiten :-)

Ich habe eine Frage zur SVA:
Angestellt: Brutto: 4700 x 14
Gewinn aus selbständiger Tätigkeit: 30.000 (ohne SVA)
wie ergibt sich aus dem Rechner ein SVA Beitrag von "nur" 1666?

sehe ich das richtig dass die SVA anhand meines Beispiels zwar rein rechnerisch zwar über 25% des Gewinns ausmachen müsste (also knapp 8.000) aber aufgrund der Differenzvorschreibung nur noch 1666 an SVA zu entrichten bleiben?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   07. Jänner 2019 folgendes:
Sehr geehrter Herr Erwin

Korrekt, da Sie nur bis zur Höchstbemessungsgrundlage SV Beiträge bezahlen, ist nicht ihr gesamter Gewinn aus selbständiger Tätigkeit SV Pflichtig
(Differenzvorschreibung GSVG Beiträge bis zur Höchstbemessungsgrundlage)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.


Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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