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Einkommenssteuer


11. Jänner 2019 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte im letzten Jahr eine fixe Anstellung mit etwa 25h und wurde dann für 6 Monate geringfügig als freier Dienstnehmer noch angestellt.
Da ich noch Student bin, im Jahr 2018 aber nur bis August Studienbeihilfe erhalten habe, ist es nun notwendig auch den "Lohnsteuerausgleich" zu machen, damit ich allfällige Kosten noch vor der Berechnung für die Studienbeihilfe abgezogen bekomme.

Muss ich hierbei eine Arbeitnehmerveranlagung machen oder einen Einkommenssteuerbescheid abgeben?
Gibt es eine "einfache" Möglichkeit alles richtig zu machen? Gäbe es unter Umständen auch Steuerberater die bei solchen belangen aushelfen können, die für Studierende erschwinglich sind?
Falls ja, würde ich um einen Kontakt oder ungefähre Preiserwartungen bitten.

Vielen Dank bereits im Vorraus!

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   14. Jänner 2019 folgendes:
Sehr geehrter Herr Sebohcs ! Sehr geehrte Frau Sebohcs !

Wenn Sie insgesamt mehr als 11.000 EUR p.a. verdient haben und als freier Dienstnehmer mehr als 730 EUR p.a. müssen Sie eine Einkommensteuererklärung bis Ende April 2019 (wenn Sie die Erklärung elektronisch einreichen bis Ende Juni 2019) einreichen (ist aber erst ab 7.2.2019 in FINON möglich)

Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, ersuche ich Sie um Kontaktaufnahme, damit wir einen Termin vereinbaren können und über den (ermäßigten Studenten) Preis (ca. 100-200 EUR) reden können.


Eventuell kommt es im Jahre 2020 für das Jahr 2019 zu einer Nachzahlung der GKK.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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